AGB für Händler

Allgemeine Geschäftsbedingungen Händler

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Händler“ (im Folgenden AGB) der Digitalen City, Inh. Andreas Pilz, Kleestr. 21-23, 90461 Nürnberg (im Folgenden „Digitale City“) gelten.

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Digitale City und den natürlichen und juristischen Personen, die als Händler (nachfolgend Händler) die über die Internetseite www.digitalecity.de weitere damit im Zusammenhang stehende Medienkanäle (nachfolgend Plattform) zur Verfügung stehende Vertriebswege nutzen.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Digitale City stellt über die Plattform neuartige Vertriebswege bereit, über den Händler ihre Produkte Endkunden (nachfolgend Kunden) zum Kauf anbieten können.

1.2. Der Händler hat über die Plattform die Möglichkeit auf entsprechende Kundenanfragen, den Kunden konkrete Angebote über Digitale City zu unterbreiten. Darüber hinaus bietet Digitale City Händlern derzeit kostenlos die Möglichkeit, das eigene Unternehmen bzw. geeignete Produkte mit einem Basiseintrag auf der Internetseite www.digitalecity.de zu bewerben.

1.3. Digitale City hat das alleinige Ermessen über den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise und alle anderen Merkmale der Plattform. Dies umfasst das Recht den Inhalt, das Erscheinungsbild, die Gestaltung, die Funktionsweise sowie andere Merkmale der Plattform sowie einzelner Elemente, Aspekte, Teile oder Features jederzeit umzugestalten, zu modifizieren, zu beseitigen oder zu verändern, bzw. den Zugang hierzu einzuschränken.

1.4. Über das Produktportfolio, das über die Plattform angeboten wird, entscheidet ausschließlich Digitale City. Digitale City darf Produkte des Händlers aus beliebigen Gründen ablehnen.

1.5. Durch die Bestellung eines Produktes über die Plattform kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Händler zustande. Digitale City fungiert nur als Angebotsmittler und Zahlstelle.

1.6. Der Händler ist für die Modalitäten des mit dem Endkunden geschlossenen Vertrages (insbes. AGB) und die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (insbes. Mängelgewährleistung, Widerruf, Rücksendung) selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Erfüllung etwaiger vorvertraglichen Informations- und Belehrungspflichten.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen Digitale City und dem Händler einzig maßgebend, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.

2.2. Die Vertragsbedingungen des Händlers gelten nicht. Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn Digitale City in Kenntnis entgegenstehender Vertragsbedingungen des Händlers die Leistung vorbehaltlos bestellt oder ausführt und den abweichenden Vertragsbedingungen des Händlers zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Bestellprozess

3.1. Der Kunde beauftragt Digitale City über die Plattform, ein konkretes, aber unverbindliches Angebot zum Kauf der jeweiligen Ware von einem oder mehreren Händlern zu besorgen. Mit dem Auftrag ermächtigt der Kunde die Digitale City die jeweilige Ware im Namen des Kunden bei geeigneten Händlern anzufragen und nach der Annahme eines konkreten Angebotes durch den Kunden auch im Namen des Kunden bei dem ausgewählten Händler verbindlich zu bestellen.

3.2. Auf Nachfrage nach einer Ware bei einem geeigneten Händler kann dieser bei Verfügbarkeit der Ware nach freiem Ermessen Digitale City ein konkretes, aber unverbindliches Angebot zur Weiterleitung an den Kunden zur Verfügung stellen.

3.3. Digitale City wird dieses Angebot bzw. Informationen, die der Händler zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus 1.6. für erforderlich hält, nach entsprechender Übermittlung durch den Händler im Rahmen der Weiterleitung des Angebots an den Kunden weitergeben. In diesem Zusammenhang hat der Händler die notwendigen Informationen (AGB, Widerrufsbelehrung etc.) Digitale City im Rahmen der Übermittlung eines konkreten Angebotes mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. Mit der Abgabe eines Angebotes ermächtigt der Händler, Digitale City dieses dem Kunden im Namen des Händlers zu unterbreiten und im Falle einer Annahme durch den Kunden, die Annahme in Vertretung des Händlers zu empfangen.

3.3. Der Kunde entscheidet nachfolgend, ob er eines der von Digitale City vermittelten Angebote annehmen will. Gegebenenfalls erklärt der Kunde die Annahme gegenüber Digitale City, welches Digitale City in Vertretung und im Namen des Händlers annimmt.

3.4. Durch die Annahme eines der Angebote durch den Kunden kommt ein Vertrag über den Kauf der Ware zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Händler unter Zugrundelegung der jeweils einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers zustande.

3.5. Wählt der Kunde zusätzlich die Option einer Auslieferung durch Digitale City kommt zudem ein Liefervertrag zwischen dem Kunden und Digitale City über die Auslieferung der Ware unter Zugrundelegung dieser AGB zustande.

 

4. Mitwirkungspflicht des Händler

4.1. Der Händler ist verpflichtet,

• Digitale City alle für die Bereitstellung auf der Plattform nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
• sämtliche Rechtsvorschriften (einschließlich sämtlicher Anforderungen an die Kennzeichnung und Etikettierung sowie Altersbeschränkungen) bei den Materialien, Produkten (einschließlich deren Verpackung) einzuhalten.

4.2. Digitale City ist nicht verpflichtet, die Informationen und Inhalte, die ihm vom Händler zur Verfügung gestellt wurden, zu übernehmen. Digitale City ist berechtigt, von allen, ihm zur Verfügung gestellten Produkten ein eigenes Produktfoto, bzw. eine eigene Produktinformation samt Beschreibung anzufertigen, welche sodann an Stelle der vom Händler zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte auf der Plattform erscheinen.

 

5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnis

5.1. Digitale City stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an den von ihm selbst erstellten Produktfoto, bzw. der Produktinformation und Beschreibung zu.

5.2. Der Händler räumt Digitale City die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte und Lizenzen an seinen eingetragenen Namen, Marken und Logos, sowie an dem von Ihm zur Verfügung gestellten Produktdarstellungen, Informationen und Inhalten kostenfrei ein.

5.3. Ungeachtet des Vorstehenden ist Digitale City auch unter diesem Vertrag nicht daran gehindert oder beeinträchtigt, die Produkte, Informationen und Inhalte, bzw. die Namen, Marken und Logos des Händler auch ohne dessen Zustimmung in dem Umfang zu nutzen, in dem eine derartige Nutzung ohne eine Lizenz des Händler in gesetzlich zulässiger Weise möglich wäre (z. B. angemessene Verwendung gemäß dem Urheberrecht, Bezug nehmende Verwendung gemäß dem Markenrecht oder gültige Lizenz von einer dritten Partei).

 

6. Preise, Zahlung

6.1 Digitale City erhält für jeden vermittelte Verkauf eine Vermittlungsprovision (nachfolgend „Provision“) auf Grundlage der aktuell geltenden Provisionsliste.

6.2 Die Provision ist mit Rechnungsstellung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Händler verpflichtet, die Provision bis spätestens am 14. Werktag nach Rechnungsstellung zu bezahlen.6.3 Der Händler ermächtigt Digitale City, den Kaufpreis der jeweiligen Waren, über die ein Kaufvertrag zwischen Kunde und Händler zustande gekommen ist, vom Kunden einzuziehen.

6.4. Digitale City verpflichtet sich, dem Händler über den eingezogenen Kaufpreis einschließlich etwaiger Lieferkosten eine Abrechnung zu erteilen und den Restbetrag an den Händler weiterzuleiten.

6.5 Digitale City handelt insoweit als Handelsvertreter im Nebenberuf i.S.v. § 92b HGB. Die Dauer der Handelsvertretertätigkeit ist an den Bestand des vorliegenden Vertrages gekoppelt und endet automatisch mit diesem.

6.6 Digitale City behält sich vor, die Provision gemäß 6.1 anzupassen, soweit dies für den Händler im Einzelfall unter Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar ist. Eine Provisionserhöhung kann aufgrund einer wesentlichen Verbesserung des Dienstes oder einer Erweiterung des Dienstes oder Services vorgenommen werden. Digitale City wird den Händler über eine Änderung der Preise bzw. Provision unter Angabe der Gründe mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten der Änderung in Textform per Brief oder E-Mail benachrichtigen. Dem Händler steht bei einer Provisionsanpassung von mehr als 5 Prozentpunkten des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Provisionen ein Sonderkündigungsrecht zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Provisionsanpassung zu.

6.7 Das nach 6.6 vereinbarte Kündigungsrecht ist durch den Händler mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung der Provisionsanpassung auszuüben. Die neue Provision gilt als vereinbart, wenn der Händler nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigt. Die Benachrichtigung über die Änderung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und die Frist der Kündigung enthalten

 

7. Verantwortlichkeit Freistellung

7.1. Digitale City prüft nicht, ob die vom Händler zur Verfügung gestellten Produkte, Informationen oder Inhalte Rechte Dritter verletzten.

7.2. Der Händler ist für die Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Produkte, Informationen und Inhalte selbst verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

7.3. Der Händler stellt Digitale City hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Händler zur Verfügung gestellten Produkte, Informationen und Inhalte gegenüber Digitale City geltend machen.

7.4. Digitale City ist berechtigt, die auf der Plattform eingestellten Produkte, Informationen oder Inhalte vom Netz zu nehmen, oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder die geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Digitale City wegen eines Produktes, einer Information oder eines Inhaltes, den der Händler zur Verfügung gestellt hat, von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

 

8. Haftung

8.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Digitale City unbeschränkt.

8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Digitale City im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Digitale City bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

8.4. Digitale City haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).

8.5. Die vorstehenden gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Digitale City.

8.6. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Digitale City eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil dessen Zulieferer oder Diensteanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von Digitale City nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

8.7. Digitale City kann nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

8.8. Digitale City übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen bei der Plattform, einschließlich Systemausfällen oder andere Unterbrechungen, die den Empfang, die Verarbeitung, die Annahme, den Abschluss oder die Erledigung von Bestellungen oder Transaktionen beeinträchtigen können.

 

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1. Der Vertrag beginnt mit einer ausdrücklichen Vereinbarung dieser AGB bzw. mit der ersten Abgabe eines Angebotes an Digitale City zur Weiterleitung an einen Kunden. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen.

9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Digitale City insbesondere vor, wenn Digitale City Produkte des Händlers angeboten oder dessen Informationen oder Inhalte eingestellt hat, Dritte aber diesbezüglich berechtigte Rechtsverletzungen geltend machen.

 

10. Änderungsvorbehalt

10.1. Digitale City ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.

10.2. Digitale City hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der eigenen Interessen dem Händler zumutbar ist. Digitale City teilt dem Händler die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.

10.3. Ist der Händler mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen.

10.4. Digitale City weist den Händler in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung als genehmigt gilt, wenn der Händler nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Gesetzes handelt, München.

11.3. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.